AGBs – Allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 305 Abs 1 BGB definiert Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“
Allgemeine Geschäftsbedingungen zielen darauf ab, Verträge zu vereinfachen und standardisierte Bedingungen zu schaffen. Eine wichtige Sonderregel gibt es hier im Zusammenhang mit Transporten: Haftungsbeschränkungen müssen drucktechnisch hervorgehoben werden. Das heißt AGBs müssen anders als üblich (nur Verbrauchern und internationalen Unternehmern) auch nationalen Unternehmern zugesendet werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) idgF
Müglich (2002): Transport- und Logistikrecht; S 150
Schmidt (2011): Einbeziehung von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr; NJW 2011: 3329-3334.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 62-63.