Mannheimer Akte

Die revidierte Rheinschiffsakte kurz „Mannheimer Akte“ genannt, ist das älteste europäische Vertragswerk. Sie dient als Rechtsgrundlage für die umfangreichen Tätigkeiten der Zentralkommission Rhein (kurz ZKR). Ihre Mitgliedsstaaten sind Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande sowie die Schweiz. Grundprinzip der Mannheimer Akte ist die Gewährleistung der freien Rheinschifffahrt. Sie dient der ZKR als Rahmenwerk für die Erlassung zahlreicher binnenschiffsbezogener Verordnungen und dient als Grundlage für die internationale Gerichtsbarkeit. Grundprinzipien und Reglungsfelder bzw. Anwendungsbereiche der Mannheimer Akte in diesem Zusammenhang sind:
Die Abgabenfreiheit der Rheinschifffahrt, Regelungen die Instandhaltung des Rheins betreffend sowie zur Vereinheitlichung von Sicherheitsvorschriften.

Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 132-133.
IVR (2018): 150 Jahre Mannheimer Akte; https://www.ivr-eu.com/wp-content/uploads/2018/06/150-Jahre-Mannheimer-Akte.pdf; Abruf: 07.08.2024.