Lehrmittel-Paket: Transportrecht

Transportrecht, Frachtpapiere, Schäden und Haftung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt in Deutschland Dieser Themenblock beschäftigt sich mit dem Transportrecht und bietet dabei einen Überblick über relevante nationale und internationale Rechtsquellen, über Frachtpapiere, erläutert wichtige Begriffe und setzt sich mit dem Thema Schäden und Haftung auseinander. Ein besonderer Fokus liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt in Deutschland.

Spiel Transportrecht

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Lehrmittel-Kapitel: Transportrecht – wichtige Begriffe und Rahmenbedingungen

Dieses Unterkapitel des Lehrmittelpakets "Transportrecht" bietet eine Einführung in das Transportrecht und behandelt nationale sowie internationale Rechtsquellen, die den Gütertransport betreffen. Es gibt einen Überblick über wichtige Dokumente, Begriffe und Normen, die für den Warentransport unerlässlich sind.

Lehrmittel-Kapitel: Rechtliche Rahmenbedinungen der Binnenschifffahrt

Dieses zweite Unterkapitel des Lehrmittelpakets "Transportrecht" bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt, darunter nationale und internationale Gesetze wie das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) und internationale Übereinkommen wie das Budapester Übereinkommen (CMNI). Es erläutert wichtige Vertragsbedingungen, Haftungsregelungen sowie spezifische Dokumente und Begriffe, die im Transportrecht der Binnenschifffahrt eine Rolle spielen.

Lehrmittel-Kapitel: Schäden, Haftung und Versicherungen

Dieses Unterkapitel 3 des Lehrmittelpakets "Transportrecht" gibt einen Überblick über Schäden, Haftung und Versicherungen im Transportwesen, beleuchtet dabei nationale und internationale Haftungsregeln je Verkehrsträger und erklärt grundlegende Haftungsbegrenzungen. Zudem werden Transportschäden, multimodale Transporte, Spediteurshaftung und Transportversicherungen thematisiert, um ein grundlegendes Verständnis der Risikominimierung im Transportgeschäft zu vermitteln.

CMR

Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route. Anders als im deutschen Recht wurden international je Transportmittel mindestens eines oder mehrere eigene Regelwerke erlassen. Regelungen zum LKW-Transport finden sich dabei in der CMR.
Schindler/Zimmermann (2021) Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 115ff.;
Wieske (2019), Transportrecht – Schnell erfasst (Recht – schnell erfasst); S. 31.;
CMR idgF

Rheinkommission

Die Gründung der Rheinkommission (= Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) geht auf den Wiener Kongress 1815 zurück und regelt den internationalen Status des Rheins.
Bundeszentrale für Politische Bildung (2024): https://www.bpb.de/themen/europaeische-geschichte/geschichte-im-fluss/135612/der-rhein/; Abruf 27.08.2024

CIM

Convention Internationale Concemant le Transport des Marchandises par Chemins de Fer. Anders als im deutschen Recht wurden international je Transportmittel mindestens eines oder mehrere eigene Regelwerke erlassen. Regelungen zum Schienengütertransport finden sich dabei in der CIM.
Schindler/Zimmermann (2021) Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 115ff.;
Wieske (2019), Transportrecht – Schnell erfasst (Recht – schnell erfasst); S. 31.;
CIM idgF

CMNI (Budapester Übereinkommen)

Grenzüberschreitende Binnenschifftransporte werden im sogenannten Budapester Übereinkommen „Convention de Budapest relative au contrat de transport de Marchandises en Navigation Intérieure„ kurz CMNI geregelt, zumindest dann, wenn mindestens einer der Vertragsparteien das CMNI ratifiziert hat und der Lade- und Löschhafen in einem Vertragsstaat liegt. In Deutschland ist die CMNI 2007 in Kraft getreten, davor fand die Mannheimer Akte aus dem Jahr 1868 auf die Rheinschifffahrt Anwendung. Auf die Donauschifffahrt kam das Belgrader Übereinkommen zur Anwendung, das grundsätzlich ebenfalls nach wie vor gültig ist. Nicht ratifiziert wurde die CMNI bislang von Österreich, Polen, Bulgarien und die Ukraine.
In Deutschland gelangt die CMNI zusammengefasst dann zur Anwendung, wenn der Lade- und Löschhafen jeweils in einem anderen Staat liegt und mindestens einer davon die CMNI ratifiziert hat.
Ähnlich wie beim nationalen gemischten See- und Binnenschifftransport kommt nach Art 2 Abs 2 CMNI diese dann zu Anwendung wenn mehr als 50% der Strecke auf Binnenwasserstraßen liegen. Wenn mehr als 50% der Strecke auf Seegewässern stattfinden oder ein Konnossement vorliegt kommt die CMNI nicht zur Anwendung. Ausgenommen vom Gültigkeitsbereich der CMNI sind unentgeltliche Verträge, Schub- und Schleppverträge sowie die Passagierschifffahrt.
Jägers (2022), in Knorre, Jürgen u.a. (Hrsg.): Handbuch des Transportrechts; S. 392.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 132-133.
Koller (2020) : Transportrecht. Kommentar zu Land-, Luft- und Binnengewässertransport von Gütern, Spedition und Lagergeschäft; S. 1587

Absender

Der Absender gilt als Vertragspartner des Frachtführers. Beim Absender handelt es sich oftmals auch um einen Spediteur. Er ist verpflichtet die Fracht an den Frachtführer zu bezahlen (§ 407 HGB) und den Frachtbrief zu erstellen (§ 408 HGB), zudem trifft ihn, wenn vertraglich oder mittels Incoterms nicht anders vereinbart eine Verpackungspflicht (§411 HGB), eine Kennzeichnungs- und Informationspflicht inkl. Urkundenvorlage (§§ 410, 411, 413) sowie die Pflicht das Gut zu verladen und zu entladen (§ 412 HGB).
Der Absender legt das Ziel fest. Er besitzt ein Weisungsrecht gegenüber dem Frachtführer (§§ 418, 419 HGB). Wenn der Absender seinen Pflichten nicht nachkommt, haftet er auch bei fehlendem Verschulden gegenüber dem Frachtführer. Haftungsbegrenzungen können vertraglich oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbart werden.
Handelsgesetzbuch (HGB) idgF.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 104.
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