Lehrmittel-Paket: Transportrecht
Transportrecht, Frachtpapiere, Schäden und Haftung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt in Deutschland Dieser Themenblock beschäftigt sich mit dem Transportrecht und bietet dabei einen Überblick über relevante nationale und internationale Rechtsquellen, über Frachtpapiere, erläutert wichtige Begriffe und setzt sich mit dem Thema Schäden und Haftung auseinander. Ein besonderer Fokus liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt in Deutschland.
Spiel Transportrecht
Teste dein Wissen!
Hättest du's gewusst? Was versteht man unter den AGBs? Was ist ein Frachtbrief?
Lehrmittel-Kapitel: Transportrecht – wichtige Begriffe und Rahmenbedingungen
Dieses Unterkapitel des Lehrmittelpakets "Transportrecht" bietet eine Einführung in das Transportrecht und behandelt nationale sowie internationale Rechtsquellen, die den Gütertransport betreffen. Es gibt einen Überblick über wichtige Dokumente, Begriffe und Normen, die für den Warentransport unerlässlich sind.
Lehrmittel-Kapitel: Rechtliche Rahmenbedinungen der Binnenschifffahrt
Dieses zweite Unterkapitel des Lehrmittelpakets "Transportrecht" bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt, darunter nationale und internationale Gesetze wie das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) und internationale Übereinkommen wie das Budapester Übereinkommen (CMNI). Es erläutert wichtige Vertragsbedingungen, Haftungsregelungen sowie spezifische Dokumente und Begriffe, die im Transportrecht der Binnenschifffahrt eine Rolle spielen.
Lehrmittel-Kapitel: Schäden, Haftung und Versicherungen
Dieses Unterkapitel 3 des Lehrmittelpakets "Transportrecht" gibt einen Überblick über Schäden, Haftung und Versicherungen im Transportwesen, beleuchtet dabei nationale und internationale Haftungsregeln je Verkehrsträger und erklärt grundlegende Haftungsbegrenzungen. Zudem werden Transportschäden, multimodale Transporte, Spediteurshaftung und Transportversicherungen thematisiert, um ein grundlegendes Verständnis der Risikominimierung im Transportgeschäft zu vermitteln.
Absender
Der Absender gilt als Vertragspartner des Frachtführers. Beim Absender handelt es sich oftmals auch um einen Spediteur. Er ist verpflichtet die Fracht an den Frachtführer zu bezahlen (§ 407 HGB) und den Frachtbrief zu erstellen (§ 408 HGB), zudem trifft ihn, wenn vertraglich oder mittels Incoterms nicht anders vereinbart eine Verpackungspflicht (§411 HGB), eine Kennzeichnungs- und Informationspflicht inkl. Urkundenvorlage (§§ 410, 411, 413) sowie die Pflicht das Gut zu verladen und zu entladen (§ 412 HGB).
Der Absender legt das Ziel fest. Er besitzt ein Weisungsrecht gegenüber dem Frachtführer (§§ 418, 419 HGB). Wenn der Absender seinen Pflichten nicht nachkommt, haftet er auch bei fehlendem Verschulden gegenüber dem Frachtführer. Haftungsbegrenzungen können vertraglich oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbart werden.
Der Absender legt das Ziel fest. Er besitzt ein Weisungsrecht gegenüber dem Frachtführer (§§ 418, 419 HGB). Wenn der Absender seinen Pflichten nicht nachkommt, haftet er auch bei fehlendem Verschulden gegenüber dem Frachtführer. Haftungsbegrenzungen können vertraglich oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinbart werden.
Handelsgesetzbuch (HGB) idgF.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 104.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 104.
ADSp – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Bei den allgemeinen Deutschen Spedteurbedingungen (kuru: ADSp) handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen, aktuell in der Version der ADSp 2017 von Verbänden der verladenen Wirtschaft und der Speditionswirtschaft, die seit bald 100 Jahren herausgegeben werden und vielfach in Verträgen zur Anwendung kommen. Behandelt werden darin unter anderem Themen die Fracht betreffend, Haftungsfragen, Haftungsgrenzen, Versicherungslösungen aber auch Regeln zum anwendbaren Recht.
Müglich (2002): Transport- und Logistikrecht: S. 15-16.
IHK Hamburg: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2017; https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/downloads/merkblatt-adsp-1158376; Abruf: 07.08.2024.
IHK Hamburg: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) 2017; https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/downloads/merkblatt-adsp-1158376; Abruf: 07.08.2024.
AGBs – Allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 305 Abs 1 BGB definiert Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) wie folgt: „Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt…“
Allgemeine Geschäftsbedingungen zielen darauf ab, Verträge zu vereinfachen und standardisierte Bedingungen zu schaffen. Eine wichtige Sonderregel gibt es hier im Zusammenhang mit Transporten: Haftungsbeschränkungen müssen drucktechnisch hervorgehoben werden. Das heißt AGBs müssen anders als üblich (nur Verbrauchern und internationalen Unternehmern) auch nationalen Unternehmern zugesendet werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) idgF
Müglich (2002): Transport- und Logistikrecht; S 150
Schmidt (2011): Einbeziehung von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr; NJW 2011: 3329-3334.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 62-63.
Müglich (2002): Transport- und Logistikrecht; S 150
Schmidt (2011): Einbeziehung von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr; NJW 2011: 3329-3334.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 62-63.
Handelsbräuche
Nach § 346 HGB werden Handelsbräuche wie folgt definiert: „Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.“
Es handelt sich somit um geltende Gewohnheiten und Gebräuche, die unter Kaufleuten üblich sind, sie stellen jedoch keine Gesetze dar. Im Transportrecht werde beispielsweise die allseits bekannten Incoterms laufend an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst und in der jeweiligen Version veröffentlicht.. Die Partei, die sich in einem Prozess auf einen Handelsbrauch berufen möchte, trifft dessen Nachweispflicht.
Es handelt sich somit um geltende Gewohnheiten und Gebräuche, die unter Kaufleuten üblich sind, sie stellen jedoch keine Gesetze dar. Im Transportrecht werde beispielsweise die allseits bekannten Incoterms laufend an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst und in der jeweiligen Version veröffentlicht.. Die Partei, die sich in einem Prozess auf einen Handelsbrauch berufen möchte, trifft dessen Nachweispflicht.
Handelsgesetzbuch (HGB) idgF.
Büter (2017): Außenhandel; S. 218.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 62-63
IHK Region Stuttgart: Incoterms 2020; https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/internationales-wirtschaftsrecht/internationale-liefergeschaefte/incoterms/incoterms-2010-684806; Abruf: 07.08.2024.
Büter (2017): Außenhandel; S. 218.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 62-63
IHK Region Stuttgart: Incoterms 2020; https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/internationales-wirtschaftsrecht/internationale-liefergeschaefte/incoterms/incoterms-2010-684806; Abruf: 07.08.2024.
Incoterms
Die Incoterms sind weltweit anerkannte und standardisierte Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrags eine einheitliche Abwicklung im internationalen und nationalen Handel ermöglichen. Sie legen die Verteilung der Kosten, Risiken und Pflichten zwischen den Vertragsparteien fest. Die Bedeutung der Incoterms besteht darin, dass sie Klarheit über die gegenseitigen Verpflichtungen schaffen, was Missverständnissen und kostspieligen Streitigkeiten vorbeugt und das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Parteien reduziert. Allerdings regeln sie keine rechtlichen Probleme wie den Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die rechtlichen Folgen von Vertragsbrüchen, die von den Vertragsbestimmungen oder dem anwendbaren Recht abhängen.
Schindler/Zimmermann (2021): Internationales Handels- und Logistikrecht; S. 63-69.
IHK Niederrheinische Industrie und Handelskammer: Incoterms 2020; https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/international/import-export/lieferbedingungen-incoterms-3925010#:~:text=Die%20Bedeutung%20der%20Incoterms,-Die%20Internationale%20Handelskammer&text=Januar%202020%20in%20Kraft.,aber%20auch%20nationalen%2C%20Handelsgesch%C3%A4ft%20erm%C3%B6glichen; Abruf: 07.08.2024.
IHK Niederrheinische Industrie und Handelskammer: Incoterms 2020; https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/international/import-export/lieferbedingungen-incoterms-3925010#:~:text=Die%20Bedeutung%20der%20Incoterms,-Die%20Internationale%20Handelskammer&text=Januar%202020%20in%20Kraft.,aber%20auch%20nationalen%2C%20Handelsgesch%C3%A4ft%20erm%C3%B6glichen; Abruf: 07.08.2024.